Welche Möglichkeit gibt es die Grunderwerbsteuern zu umgehen oder zu senken?

Die Grunderwerbsteuer ist ein nicht unerheblicher Kostenfaktor beim Immobilienkauf. In NRW beträgt diese z.B. 6,5 %* auf den Kaufpreis!

Es gibt jedoch die Möglichkeiten die Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf legal zu verringern bzw. ganz zu umgehen.

Zum einen kann man den Kaufpreis senken indem man ‚bewegliche‘ Teile zum Beispiel eines Hauses im Kaufvertrag als einzelne Positionen separat ausweist. (Die sogenannten Inventarkosten.).

Als bewegliche Teile sind umgangssprachlich Dinge gemeint, die nicht direkt zum Haus gehören, bzw. abgebaut werden können ohne dass das Haus ‚einstürzt‘. Teilweise auch als ‚miterworbene Gegenstände‘ benannt.

Dies kann eine Küche** sein die separat verkauft wird. Eine Sauna, ein Aufstellpool, ein Gartenhaus, etc. aber auch kleinere Sachen wie ein Rasenmäher oder Grill. Aber auch das Heizöl im Heizöltank.

Es ist jedoch Vorsicht geboten, der Käufer sollte sich auf jeden Fall alle Kaufbelege vom Verkäufer übergeben lassen. Da für solche Dinge eine Vertragsfreiheit herscht kann jeder einen individuellen Preis für die Gegenstände vereinbaren. Das Finanzamt kann diese Nebenvereinbarungen (muss im notariellen Kaufvertrag genau aufgelistet werden) im Nachhinein für ungültig erklären wenn Bedenken bestehen und/oder die Werte nicht marktgerecht bewertet wurden. Eine Küche die vor 20 Jahren für 10.000 € gekauft wurde ist dies heute natürlich bei weitem nicht mehr wert. Auch beim Gesamtwert des Kaufpreises sollte man alles in gewichteten Grenzen halten. Eine Küche für 30.000 € in einer Eigentumswohnung für 80.000 € ist unwahrscheinlicher als in einer 1,5 Mio. Villa.

Ein weiterer Vorteil für den Käufer kann sein, dass er bei einem Wiederverkauf innerhalb der Spekulationsfrist die Spekulationssteuer nur auf den (um die miterworbenen Gegenstände) verringerten Kaufpreis bezahlen muss.

Ein Problem kann jedoch bei der Finanzierung auftreten, denn die Banken finanzieren (fast) immer nur den reinen Kaufpreis. Die separat aufgeführten Positionen verringen den Kaufpreis und somit die mögliche Höhe des Darlehens. Auch wenn man die separierten Dinge mit dem Eigenkapital begleichen kann, führt dies evtl. dazu, dass die Restfinanzierung nur zu einem höhere Zinssatz erfolgen kann. Also vorab genau mit einem Finanzdienstleister abklären und genau ausrechnen lassen! Gerne mit uns, einfach einen Termin vereinbaren!

Die komplette Umgehung der Grunderwerbsteuer ist nur in wenigen Fällen möglich, verkauft man jedoch innerhalb der Familie so gibt es die Möglichkeit des grunderwerbsteuerfreien Kaufs von Verwandten ersten Gerades (z.B. Eltern, Kindern, Eheleute, Großeltern, Enkelkinder, nicht aber Geschwistern).

*Redaktionsstand 12.01.2021

**Einige Finanzämter sehen Einbauküchen als fest mit der Immobilie verbunden an. Sie akzeptieren keine Auflistung in den miterworbenen Gegenstände. Vorab klären!

Rechtliches:

Dieser Artikel ist nur ein Hinweis und wurde zum Redaktionsdatum mit bestem Wissen und Gewissen erstellt. Näheres und die evtl. aktuelle Lage/Gesetze sollten auf jeden Fall mit einem Anwaltsbüro und einem Steuerberatungsbüro besprochen werden.

Grundlegende Infos zur Grunderwerbssteuer –>

https://de.wikipedia.org/wiki/Grunderwerbsteuer_(Deutschland)